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Strom-Netze

Veröffentlichungspflicht

Bilanzausgleich

Entgelt für Ausgleichsenergie
 
Preise für Jahresmehr-/Jahresmindermengen für Kunden ohne 1/4-h-Lastgangmessung

Die Vergütung der Jahresmehr- und die Inrechnungstellung der Jahresmindermengen erfolgt mittels der vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlichten Preise. Diese Entgelte werden vom BDEW gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung auf Grundlage monatlicher Marktpreise für den Abrechnungszeitraum (i. d. R. 1 Jahr) bundeseinheitlich ermittelt.

Die Veröffentlichung der aktuellen Preise finden Sie unter nachstehenden Link:

https://www.bdew.de/energie/mehr-mindermengenabrechnung-strom/

Alle Preise zuzüglich geltender Umsatzsteuer. Ebenfalls unter dem oben stehenden Link zu finden!