Preise für Jahresmehr-/Jahresmindermengen für Kunden ohne 1/4-h-Lastgangmessung
Die Vergütung der Jahresmehr- und die Inrechnungstellung der Jahresmindermengen erfolgt mittels der vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlichten Preise. Diese Entgelte werden vom BDEW gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung auf Grundlage monatlicher Marktpreise für den Abrechnungszeitraum (i. d. R. 1 Jahr) bundeseinheitlich ermittelt.
Die Veröffentlichung der aktuellen Preise finden Sie unter nachstehenden Link: