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Steuerbarkeitscheck

Informationen für Anlagenbetreiber

Als zuständiger Verteilnetzbetreiber sind die Stadtwerke Weißenburg gesetzlich verpflichtet, die technische Steuerbarkeit bestimmter Erzeugungs- und Speicheranlagen regelmäßig zu überprüfen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 12 Abs. 2a bis 2h des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Mit dem am 25. Februar 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung temporärer Erzeugungsüberschüsse wurde der jährliche Steuerbarkeitscheck eingeführt. Hintergrund ist der kontinuierliche Ausbau erneuerbarer Energien. Damit die Versorgungssicherheit und die Stabilität der Stromnetze auch bei einer steigenden Zahl dezentraler Erzeugungsanlagen gewährleistet bleiben, müssen Netzbetreiber jederzeit in der Lage sein, steuerbare Anlagen bei Bedarf anzusteuern und deren aktuelle Einspeiseleistung abzurufen. Der Steuerbarkeitscheck dient dazu, diese technische Funktionsfähigkeit regelmäßig zu überprüfen. Die gesetzlichen Vorgaben gelten gleichermaßen für Stromerzeugungsanlagen und Speicher.

Welche Anlagen sind betroffen?

Der Umfang der jährlich zu prüfenden Anlagen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Im Jahr 2025 waren alle fernsteuerbaren Erzeugungs- und Speicheranlagen mit einer installierten Leistung von mindestens 100 kW einzubeziehen, sofern diese vor dem 1. Mai 2025 in Betrieb genommen und im Marktstammdatenregister registriert wurden.

Seit dem 1. Januar 2026 werden zusätzlich auch fernsteuerbare Anlagen unter 100 kW gemäß § 9 EEG in den jährlichen Steuerbarkeitscheck einbezogen.

Nicht jeder Anlagenbetreiber erhält automatisch ein Anschreiben. Nur Anlagen, die im jeweiligen Prüfjahr in den Steuerbarkeitscheck einbezogen werden, werden von uns vorab informiert.

Warum wird der Steuerbarkeitscheck durchgeführt?

Die Energiewende führt zu einer stetig steigenden Anzahl dezentraler Stromerzeugungsanlagen. Insbesondere Photovoltaik- und Windenergieanlagen speisen witterungsabhängig Strom in das Netz ein.

Um die Netzstabilität jederzeit sicherzustellen, müssen Netzbetreiber bei Bedarf die Einspeiseleistung einzelner Anlagen reduzieren oder steuern können. Der jährliche Steuerbarkeitscheck stellt sicher, dass diese technischen Einrichtungen zuverlässig funktionieren und im Ernstfall einsatzbereit sind.

Wie läuft der Steuerbarkeitscheck ab?

Vor dem geplanten Prüfzeitraum informieren wir die betroffenen Anlagenbetreiber schriftlich.

Während des Steuerbarkeitschecks wird die Einspeiseleistung Ihrer Anlage einmalig für einen kurzen Zeitraum auf 0 % reduziert. Gleichzeitig wird überprüft, ob die Anlage den Steuerbefehl korrekt umsetzt und die erforderlichen Messwerte ordnungsgemäß an den Netzbetreiber übermittelt werden.

Die Reduzierung der Einspeiseleistung dauert in der Regel zwischen 35 und maximal 60 Minuten. Der Steuerbarkeitscheck wird einmal jährlich durchgeführt.

Nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgt hierfür keine finanzielle Entschädigung.

Pflichten des Anlagenbetreibers

Nach § 9 EEG sowie § 12 EnWG sind Anlagenbetreiber verpflichtet, die technische Fernsteuerbarkeit ihrer Anlage dauerhaft sicherzustellen. Hierzu gehören insbesondere:

  • die ordnungsgemäße Funktion der Steuerungseinrichtung,
  • die Übermittlung der aktuellen Einspeiseleistung,
  • die unverzügliche Beseitigung technischer Störungen.

Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtung liegt beim Anlagenbetreiber.

Mögliche Folgen bei Pflichtverstößen

Kann die gesetzlich vorgeschriebene Fernsteuerbarkeit dauerhaft nicht sichergestellt werden, können sich hieraus rechtliche Folgen ergeben.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht bei Verstößen gegen die Anforderungen zur Fernsteuerbarkeit finanzielle Konsequenzen vor. Nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 EEG ist bei einem Verstoß gegen die Vorgaben des § 9 EEG grundsätzlich eine gesetzliche Zahlung an den zuständigen Netzbetreiber in Höhe von 10,00 Euro je Kilowatt installierter Leistung und Kalendermonat zu leisten, solange der Pflichtverstoß besteht.

Darüber hinaus kann im Einzelfall eine Trennung der Anlage vom Netz erforderlich werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Als Netzbetreiber sind wir verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja. Betroffene Anlagenbetreiber erhalten vor Beginn des vorgesehenen Prüfzeitraums ein Informationsschreiben.

Sollten Sie kein Anschreiben erhalten, ist Ihre Anlage im betreffenden Jahr nicht Bestandteil des Steuerbarkeitschecks.

Der Steuerbarkeitscheck wird von den Stadtwerken Weißenburg GmbH als zuständigen Verteilnetzbetreiber durchgeführt.

Die Leistungsreduzierung erfolgt einmal jährlich und dauert in der Regel zwischen 35 und maximal 60 Minuten.

Während des Tests wird die Einspeiseleistung Ihrer Anlage kurzfristig auf 0 % reduziert. Anschließend wird die normale Betriebsweise automatisch wiederhergestellt.

Nein. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Steuerbarkeitscheck entschädigungsfrei durchgeführt wird.

Ist der Steuerbarkeitscheck erfolgreich verlaufen, erfolgt in der Regel keine gesonderte Benachrichtigung.

Sollte der Test nicht erfolgreich sein oder weiterer Handlungsbedarf bestehen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Wir informieren Sie schriftlich über das Ergebnis und das weitere Vorgehen.

In der Regel ist die technische Ursache gemeinsam mit Ihrem Installationsbetrieb zu beheben. Nach der Behebung der Störung muss die Fernsteuerbarkeit wiederhergestellt werden.

Nein. Für den Steuerbarkeitscheck ist grundsätzlich keine Mitwirkung erforderlich.

Nur wenn der Test nicht erfolgreich war oder Rückfragen bestehen, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.

Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit unserer Stromabteilung in Verbindung, damit das weitere Vorgehen abgestimmt werden kann. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.

Ja. Eine einfache Sichtprüfung kann helfen, offensichtliche Störungen bereits im Vorfeld zu erkennen. Bitte prüfen Sie:

  • Ist das Steuergerät eingeschaltet?
  • Sind Betriebsanzeigen (LEDs) unauffällig?
  • Sind Antennen oder Kommunikationseinrichtungen unbeschädigt?
  • Sind alle Kabel ordnungsgemäß angeschlossen?
  • Sind Router, Datenlogger oder Kommunikationsgeräte betriebsbereit?

Sollten Sie Auffälligkeiten feststellen oder unsicher sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Installationsbetrieb.

Der Steuerbarkeitscheck erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Welche Anlagen im jeweiligen Jahr geprüft werden, richtet sich nach den Vorgaben des EnWG und der Bundesnetzagentur.

Nein. Hat eine Anlage im laufenden Kalenderjahr bereits erfolgreich an einer Redispatch-Maßnahme nach § 13a EnWG teilgenommen, ist kein zusätzlicher Steuerbarkeitscheck erforderlich.

Anlagen, die nach dem gesetzlich festgelegten Stichtag im laufenden Jahr in Betrieb genommen werden, werden grundsätzlich erst im folgenden Prüfjahr berücksichtigt.

Kontakt

Bei Fragen zum Steuerbarkeitscheck oder zur Fernsteuerbarkeit Ihrer Erzeugungs- oder Speicheranlage steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

Stadtwerke Weißenburg GmbH
Netzbetrieb Strom

Telefon: 09141/999-36/32 Herr Bogedain/Herr Stettinger
E-Mail: netzbetrieb.strom@sw-wug.de