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Veröffentlichungspflicht

Informationen und Kennzahlen nach den gesetzlichen Bestimmungen

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle zu veröffentlichenden Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben der Bundesnetzagentur.

 

Haftungsausschluss

Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, wird eine diesbezügliche Haftung der Stadtwerke Weißenburg GmbH ausgeschlossen. Die Stadtwerke Weißenburg GmbH behält sich das Recht vor, notwendige Änderungen vorzunehmen.

NETZZUGANG/ENTGELTE

Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG

Das novellierte, zum 04.08.2011 in Kraft getretene EnWG sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung kommen die Stadtwerke Weißenburg GmbH hinsichtlich der Netzentgelte 2025 hiermit nach.

Die Stadtwerke Weißenburg GmbH hat basierend auf den gegenwärtig vorliegenden Erkenntnissen die Erlösobergrenze 2024 als Kalkulationsgrundlage für die sich daraus ergebenden voraussichtlichen Netzentgelte 2025 ermittelt.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lagen der Stadtwerke Weißenburg GmbH u. a. folgende Informationen für eine abschließende Kalkulation der Netzentgelte noch nicht vor:

– Mitteilung der verbindlich geltenden vorgelagerten Netzentgelte für das Jahr 2025.

Aus diesem Grund behält sich die Stadtwerke Weißenburg GmbH vor, bei Änderungen der in die Kalkulation einfließenden Kosten, die Preisblätter entsprechend anzupassen und bis spätestens 31.12.2024 neu zu veröffentlichen. Wir weisen darauf hin, dass eine solche Anpassung unter Umständen auch zu einer Erhöhung der aktuell veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte führen kann.

Preisblatt Stand: 01.01.2025  (Im Falle einer Änderung der Übertragungsnetzentgelte behält sich die Stadtwerke Weißenburg GmbH ebenfalls eine Änderung ihrer Netzentgelte vor)

Preisblatt Stand: 01.01.2024

Preisblatt Stand: 01.01.2023

Preisblatt Stand: 01.01.2022

Preisblatt Stand: 01.01.2025

Um die Übersichtlichkeit des Preisblattes zu gewähren, wurde der Abschnitt „§ 14a EnWG“ in einem separatem Preisblatt aufgeführt.

Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze gem. §§ 4, 24 (ARegV) im vereinfachten Verfahren.

Die Regierung von Mittelfranken hat nach §§ 4, 24 (ARegV) die kalenderjährliche Erlösobergrenze im vereinfachten Verfahren für die Stadtwerke Weißenburg GmbH festgelegt und diese gem. §§ 4,17, 24 (ARegV) verprobt.

NETZVERLUSTE

Summe der Netzverluste im Jahr 2023:

0 kW

JAHRESVERLUSTENERGIE

Summenlast der Netzverluste

Hier können Sie die Lastgang-Grafik für das vergangene Jahr herunterladen:    Summenlast Netzverluste 2023

Beschaffungskosten

NETZANSCHLUSS

In unserem Elektrizitätsversorgungsnetz gelten die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz des Bundesverbandes der Energie- u. Wasserwirtschaft e. V. beim BDEW. 

Diese können auf der nachfolgenden Internetseite abgerufen werden:  

https://www.bdew.de/energie/technische-richtlinien-bdew/

Nachstehend zum kostenlosen Download stehen die Hinweise für die technischen Anschlussbedingungen zur Verfügung:

Hinweise zu den technischen Anschlussbedingungen TAB 2023

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz

NETZSTRUKTURDATEN

Vergangene Jahreshöchstlasten
 
202022.512 kW
202122.800 kW
202221.907 kW

JAHRESHÖCHSTLAST 2023

0 kW
Höchstentnahmelast aus vorgel. Umspannung HS/MS
 
202022.512 kW
202122.800 kW
202221.907 kW


HÖCHSTENTNAHMELAST 2023

0 kW
Bezug aus vorgelagerter Netzebene
 

Einspeisung pro Spannungsebene

Stromkreislängen

Kabelleitungen, Stand: 31.12.2023:
Mittelspannung109,51km
Niederspannung167,46km

Installierte Leistung der Umspannebenen

 Stand: 31.12.2023:
MS/NS119,77MVA

Anzahl der Entnahmestellen

Stand: 31.12.2023:
Mittelspannung25
Umspannung MS/NS33
Niederspannung10.532

Im Vorjahr entnommene Jahresarbeit

Einwohner im Versorgungsgebiet

Stand: 31.12.2023:
Gesamt17.085Personen

Fläche Versorgungsgebiet

Stand: 31.12.2023:
Versorgte Fläche in der Niederspannung24km²

Geographische Fläche des Netzgebietes

Geographische Fläche des Netzgebietes30km²

BILANZAUSGLEICH

Entgelt für Ausgleichsenergie

Preise für Jahresmehr-/Jahresmindermengen für Kunden ohne 1/4-h-Lastgangmessung

Die Vergütung der Jahresmehr- und die Inrechnungstellung der Jahresmindermengen erfolgt mittels der vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlichten Preise. Diese Entgelte werden vom BDEW gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung auf Grundlage monatlicher Marktpreise für den Abrechnungszeitraum (i. d. R. 1 Jahr) bundeseinheitlich ermittelt.

Die Veröffentlichung der aktuellen Preise finden Sie unter nachstehenden Link:

https://www.bdew.de/energie/mehr-mindermengenabrechnung-strom/

Alle Preise zuzüglich geltender Umsatzsteuer. Ebenfalls unter dem oben stehenden Link zu finden!

EEG/KWK-G

EEG-Anlagenstammdaten
EEG-Endabrechnungen: EEG-Endabrechnung 2018
EEG-Direktvermarktung gem. §§ 33a – i (EEG 2012)
Messkonzepte für Erzeugungsanlagen: Erzeugungsanlagen-Messkonzepte-Handout

GRUNDVERSORGER

Festlegung des Grundversorgers

Grundversorger (gemäß § 36 Abs. 2 EnWG) im Netzgebiet der Stadtwerke Weißenburg GmbH sind für den Zeitraum der nächsten drei Jahre
die Stadtwerke Weißenburg GmbH, Geschäftsbereich Handel, Schlachthofstr. 19, 91781 Weißenburg. (Stand: Juni 2021)