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Erdgas | Veröffentlichungspflicht

Informationen und Kennzahlen nach den gesetzlichen Bestimmungen

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle zu veröffentlichenden Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben der Bundesnetzagentur.

Haftungsausschluss

Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, wird eine diesbezügliche Haftung der Stadtwerke Weißenburg GmbH ausgeschlossen. Die Stadtwerke Weißenburg GmbH behält sich das Recht vor, notwendige Änderungen vorzunehmen.

NETZZUGANG/ENTGELTE

Preise für die Netznutzung

 

Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG

Das EnWG sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung kommen die Stadtwerke Weißenburg GmbH hinsichtlich der Netzentgelte 2024 hiermit nach.

Die Stadtwerke Weißenburg GmbH hat basierend auf den gegenwärtig vorliegenden Erkenntnissen die Erlösobergrenze 2023 als Kalkulationsgrundlage für die sich daraus ergebenden voraussichtlichen Netzentgelte 2024 ermittelt.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lagen der Stadtwerke Weißenburg GmbH u. a. folgende Informationen für eine abschließende Kalkulation der Netzentgelte noch nicht vor:

– Mitteilung der verbindlich geltenden vorgelagerten Netzentgelte für das Jahr 2024.

Aus diesem Grund behält sich die Stadtwerke Weißenburg GmbH vor, bei Änderungen der in die Kalkulation einfließenden Kosten, die Preisblätter entsprechend anzupassen und bis spätestens 31.12.2023 neu zu veröffentlichen. Wir weisen darauf hin, dass eine solche Anpassung unter Umständen auch zu einer Erhöhung der aktuell veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte führen kann.

Preisblätter Stand: 01.01.2025
Preisblätter Stand: 01.01.2024

Preisblätter Stand: 01.01.2023
Preisblätter Stand: 01.01.2022
Preisblätter Stand: 01.01.2021

 
Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze gem. §§ 4,24 (ARegV) im vereinfachten Verfahren

Die Regierung von Mittelfranken hat nach §§ 4, 24 (ARegV) die kalenderjährliche Erlösobergrenze im vereinfachten Verfahren für die Stadtwerke Weißenburg GmbH festgelegt und diese gem. §§ 4, 17, 24 (ARegV) verprobt.

NETZBESCHREIBUNG

Gasnetzkarte

Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) stellt unter der Website www.gasnetzkarte.de eine gemeinsame Gasnetzkarte zur Verfügung.

Brennwerte im Netzgebiet der Stadtwerke Weißenburg GmbH:

Abrechnungsbrennwerte (alle Werte basieren auf der Open Grid Europe – Gasanalyse) 2025:

MonatBrennwert
Januar 202511,493 kWh/m³n
Februar 202511,453 kWh/m³n
März 2025Daten folgen in kWh/m³n

Bilanzierungsbrennwerte (alle Werte basieren auf der Open Grid Europe – Gasanalyse)


MonatBrennwert
Januar 202511,490 kWh/m³n
Februar 202511,513 kWh/m³n
März 202511,493 kWh/m³n
April 2025 11,453 kWh/m³n
Mai 2025Daten folgen in kWh/m³n

Netzkopplungspunkte

 

Netzkopplungspunkt WUGG:

Vorgelagertes NetzN-ERGIE Netz (700433)
Gauß-Krüger-Koordinaten4424859-5434097

Netzkopplungspunkt WUGS:

Vorgelagertes NetzN-ERGIE Netz (700433)
Gauß-Krüger-Koordinaten4424311-5432556

Netzkopplungspunkt WUGL:

Vorgelagertes NetzN-ERGIE Netz (700433)
Gauß-Krüger-Koordinaten4424598-5433389


Standardlastprofile Gas im Verteilnetzgebiet

gem. § 40 GasNZV Abs. 1 Nr. 9

 

BäckereienBA3
BeherbungenBH3
Bürogebäude und ÄhnlicheKO3
GartenbauGB3
GaststättenGA3
HandelHA3
Haushaltsähnliche GewerbebetriebeMF3
Metall und KfzMK3
Papier und DruckPD3
Sonstige betriebl. DienstleistungBD3
WäschereienWA3
Summenlastprofil Gewerbe, Handel, DienstleistungHD3
KochgasHK3
Einfamilienhaushalte BayernG13
Mehrfamilienhaushalte BayernG23

Länge des Gasleitungsnetzes

Stand: 31.12.2023:

Hochdrucknetz15,15km
Niederdrucknetz64,78km
Gesamt79,93km

Länge des Hochdrucknetzes

Stand: 31.12.2023:

F (110mm <= DN < 225mm)13,65km
G (DN < 110mm)1,5km

Anzahl der Ausspeisepunkte

Stand: 31.12.2023

-HD3Stück
-MD8Stück
-ND3.023Stück

NETZANSCHLUSS

Technische Mindestanforderungen:

Technische Vorschriften für den Netzanschluss, Mindestanforderungen für Messstellenbetreiber, Netzzugangsbedingungen für Biogas.

Hierzu zählen im Wesentlichen:

  • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)
  • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)
  • Eichrechtliche Bestimmungen
  • Anerkannte Regeln der Technik – dazu zählen vorrangig das Regelwerk der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) sowie die darin aufgeführten Verweise auf andere Regelwerke und Normen.

Hinsichtlich Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an das Gasversorgungsnetz für die Einspeisung aus dezentralen Erzeugungsanlagen (z. B. Biomethan) ist insbesondere das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 zu beachten.

Installationsanmeldung für Erdgasanlagen
Anmelde- und Inbetriebsetzungsformular

 

 

NETZSTRUKTURDATEN

Entnommene Jahresarbeit

Zeitgleiche Jahreshöchstlast55.273kWh/h
Zeitpunkt des Auftretens08.02.2023 9 – 10 Uhr
Entnommene Jahresarbeit165.069.110kWh

Stand 31.12.2023

Zeitgleiche Jahreshöchstlast55.816kWh/h
Zeitpunkt des Auftretens13.12.2022 9 – 10 Uhr
Entnommene Jahresarbeit178.243.651kWh

Stand 31.12.2022

Zeitgleiche Jahreshöchstlast67.168kWh/h
Zeitpunkt des Auftretens12.02.2021 7 – 8 Uhr
Entnommene Jahresarbeit211.790.314kWh

Stand 31.12.2021

Zeitgleiche Jahreshöchstlast57.811kWh/h
Zeitpunkt des Auftretens30.11.2020 8 – 9 Uhr
Entnommene Jahresarbeit196.284.953kWh

Stand 31.12.2020

Zeitgleiche Jahreshöchstlast62.249kWh/h
Zeitpunkt des Auftretens21.01.2019 8 – 9 Uhr
Entnommene Jahresarbeit192.025.838kWh

Stand 31.12.2019

Zeitgleiche Jahreshöchstlast67.897kWh/h
Zeitpunkt des Auftretens28.02.2018 7 – 8 Uhr
Entnommene Jahresarbeit194.173.661kWh

Stand 31.12.2018

Zeitgleiche Jahreshöchstlast69.444kWh/h
Zeitpunkt des Auftretens23.01.2017 8 – 9 Uhr
Entnommene Jahresarbeit199.974.353kWh

Stand 31.12.2018

Jahreshöchstlast 2023
0 kWh/h
Höchste Stundenleistung55.816kWh/h
Zeitpunkt der höchsten Stundenleistung13.12.2022 9 – 10 Uhr

Stand 31.12.2022

Höchste Stundenleistung67.168kWh/h
Zeitpunkt der höchsten Stundenleistung12.02.2021 7 – 8 Uhr

Stand 31.12.2021

Höchste Stundenleistung57.811kWh/h
Zeitpunkt der höchsten Stundenleistung30.11.2020 8 – 9 Uhr

Stand 31.12.2020

Höchste Stundenleistung62.249kWh/h
Zeitpunkt der höchsten Stundenleistung21.01.2019 8 – 9 Uhr

Stand 31.12.2019

Höchste Stundenleistung67.897kWh/h
Zeitpunkt der höchsten Stundenleistung28.02.2018 7 – 8 Uhr

Stand 31.12.2018

Höchste Stundenleistung69.444kWh/h
Zeitpunkt der höchsten Stundenleistung23.01.2017 8 – 9 Uhr

Stand 31.12.2017

VERTRÄGE UND VERFAHREN

GRUNDVERSORGER

Festlegung des Grundversorgers

Grundversorger (gemäß § 36 Abs. 2 EnWG) im Netzgebiet der Stadtwerke Weißenburg GmbH sind für den Zeitraum der nächsten drei Jahre
die Stadtwerke Weißenburg GmbH, Geschäftsbereich Handel, Schlachthofstr. 19, 91781 Weißenburg. (Stand: Juni 2021)